Platzordnung
Für einen sicheren Rupertikirtag.

Platzordnung

Salzburger Rupertikirtag 2025

Bitte lesen Sie die Platzordnung aufmerksam durch.

ANWENDUNGSBEREICH
Diese Haus- bzw. Platzordnung gilt für die Veranstaltung Salzburger Rupertikirtag (nachfolgend „Veranstaltung“) in der Veranstaltungsstätte mit den Plätzen Alter Markt, Residenzplatz, Mozartplatz, Domplatz und Kapitelplatz (nachfolgend „Veranstaltungsstätte“), veranstaltet durch die Altstadt Salzburg Marketing GmbH (nachfolgend „Veranstalterin") und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (Besucher:innen, Veranstalterin und deren Mitarbeiter:innen oder von dieser beauftragten Personen und Firmen). Die Haus- bzw. Platzordnung wird an allen Eingängen/Zugängen gut sichtbar angeschlagen. An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Haus- bzw. Platzordnung einzuhalten.

GELTUNGSBEREICH/VERANSTALTUNGSZEIT
Diese Haus- bzw. Platzordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der Dauer der Veranstaltung. Eine Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Gebäude, Räume, Einrichtungen, Plätze und Freiflächen.

ZUTRITTSKONTROLLEN UND AUFENTHALT
Die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind verpflichtet, sich vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte einer (eventuellen) Ausweiskontrolle durch die Aufsichtspersonen/den Sicherheitsdienst/das Ordnungspersonal, der Veranstalterin zu unterziehen. Der/Die/Das vom Veranstalter eingesetzte Sicherheitsdienst/Aufsichtspersonen/Ordnungspersonal ist jederzeit berechtigt in der Veranstaltungsstätte Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse der teilnehmenden Personen nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen sowie Ausweiskontrollen durchzuführen. Der Sicherheitsdienst/Die Aufsichtspersonen/Das Ordnungspersonal/Die Veranstalterin ist/sind berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder des Mitführens von verbotenen bzw. gefährlichen Gegenständen), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern. Selbiges gilt für Personen, die eine Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführten Behältnisse bzw. eine etwaige Ausweiskontrolle verweigern. Bei Verstößen gegen die Haus- bzw. Platzordnung ist/sind die Veranstalterin/der Sicherheitsdienst die Aufsichtspersonen/das Ordnungspersonal/Organe der LPD Salzburg berechtigt, die Zuwiderhandelnden der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Nach Veranstaltungsende eines Veranstaltungstages haben alle Besucher:innen die Veranstaltungsstätte schnellstmöglich zu verlassen.

JUGENDSCHUTZ
Es gilt das Salzburger Jugendschutzgesetz idgF für die gesamte Veranstaltungsstätte.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen, die eine
Gefährdung der im Salzburger Veranstaltungsgesetz aufgezählten Schutzinteressen (insbesondere Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen, Gefährdung der Betriebssicherheit) darstellen können.
Verboten sind insbesondere:

  • Waffen jeder Art (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
  • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können;
  • Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände;
  • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
  • pyrotechnische Gegenstände und Sätze, wie zB.: Feuerwerkskörper, Rauchbomben, bengalische Feuer usw.;
  • Drohnen aller Art und andere Flugobjekte;
  • mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon);
  • Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten;
  • Pfeffersprays und Tränengas;
  • Drogen und andere Rauschmittel;
  • Warnwesten/Signalwesten von Besucher:innen getragen;
  • große bzw. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke) Reisekoffer;
  • Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte;
  • rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial.

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Haus- bzw. Platzordnung dem Sicherheitsdienst/den Aufsichtspersonen/dem Ordnungspersonal/der Veranstalterin und den Organen der Stadt Salzburg sowie den Organen der Landespolizeidirektion Salzburg. Personen, die verbotene Gegenstände im Sinne dieser Haus- bzw. Platzordnung mit sich führen, wird der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen in der Veranstaltungsstätte angetroffen, ist die Veranstalterin/der Sicherheitsdienst/die Aufsichtsperson/das Ordnungspersonal berechtigt, die betreffenden Personen der Veranstaltungsstätte zu verweisen.

UNERWÜNSCHTES VERHALTEN
Die Veranstalterin akzeptiert kein rassistisches, diskriminierendes, sexistisches, aggressives oder gewalttätiges Verhalten. Jede Person mit einem derartigen Verhalten wird des Geländes verwiesen und gegebenenfalls den Organen der LPD Salzburg übergeben.

BIERKRÜGE UND SONSTIGE TRINKBEHÄLTNISSE
Bierkrüge und sonstige Trinkbehältnisse sowie Geschirr dürfen aus Sicherheitsgründen die Gastrobereiche der Veranstaltungsstätte nicht verlassen. Eine Zuwiderhandlung kann mit dem Verweis aus der Veranstaltungsstätte geahndet werden. 

MITFÜHREN VON TIEREN/ABSTELLEN VON GEFÄHRTEN
Die Mitnahme von Tieren, ausgenommen von Hunden, ist untersagt. Hunde, ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunde, müssen einen Maulkorb tragen und sind an der Leine zu führen. Blindenführ- und Partnerhunde müssen ein Führgeschirr tragen. Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern, Segways oder ähnlichen Gefährten in der Veranstaltungsstätte bzw. das Festmachen dieser an Aufbauten, Zäunen, Absperrgittern udgl. stellt ein Sicherheitsrisiko dar und ist daher verboten. Bei Zuwiderhandeln können die Gefährte auf Kosten des/der Zuwiderhandelnden durch den Sicherheitsdienst/die Aufsichtspersonen/das Ordnungspersonal/die Veranstalterin entfernt und durch die Veranstalterin verwahrt werden.

VERHALTENSANWEISUNGEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG
Blitzlicht jeder Art ist während der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen verboten. Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.

BENÜTZUNG DER EINRICHTUNGEN IN DER VERANSTALTUNGSSTÄTTE
Stöcke und andere Gehhilfen (z.B. Rollator) dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind ausschließlich in den in der Veranstaltungsstätte stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.

VERHALTEN IM GEFAHRENFALL
Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, etc.) müssen umgehend der Sicherheitsdienst/die Aufsichtspersonen/das Ordnungspersonal/die Veranstalterin und/oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) informiert werden: Bewahren Sie Ruhe, achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit und helfen Sie Personen in Notlagen.

IM FALLE EINES UNWETTERS (Z.B. STURM, HAGEL, GEWITTER)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.

FAHRVERBOT
In der Veranstaltungsstätte herrscht grundsätzlich Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte Fahrzeuge. Ein Befahren der Veranstaltungsstätte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Veranstalterin möglich und hat in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit von 7 km/h zu erfolgen. Auch die Benutzung von unmotorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten, wie beispielsweise Fahrrädern, Scootern, Elektrorollern, Segways, Inline Skates, Skateboards, Rollschuhen oder ähnlichen Gefährten, ist in der Veranstaltungsstätte untersagt.

ANORDNUNGSBEFUGNISSE
Allfälligen Anordnungen/Anweisungen (beispielsweise durch Durchsagen über die Beschallungsanlage oder über Megaphone) der Exekutive, der Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen, des Sicherheitsdienstes/der Aufsichtspersonen/des Ordnungspersonals und der Organe der Stadt Salzburg, als auch der Veranstalterin selbst, haben die teilnehmenden Personen umgehend und unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.

GEHÖRSCHUTZ
Der bei dieser Veranstaltung auftretende Schallpegel kann 93 dB überschreiten und Ihr Gehör gefährden. Sie erhalten einen kostenlosen Gehörschutz in der Infohütte am Alten Markt und im Festzelt am Kapitelplatz.

RECHTSFOLGEN BEI VERSTÖSSEN
Personen, die sich nicht an die Bestimmungen dieser genehmigten und kundgemachten Haus- bzw. Platzordnung halten, dürfen sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- bzw. Platzordnung kann mit einem Verweis aus der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Salzburg eine Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.