Jazz&TheCity ist nicht nur ein Festival, sondern ein Lebensgefühl. Es erfüllt die Altstadt Salzburg mit großartiger Musik, Künstlern aus aller Welt und begeisterten Besuchern. Die finanzielle Unterstützung durch Unternehmer der Altstadt, der Stadt und des Landes Salzburg sowie der Sponsoren ermöglicht die Umsetzung des Festivals.
Damit die Vielfalt an Konzerten und die Qualität der auftretenden Künstler erhalten bleiben, benötigt es Freunde, die mit Herz und Seele für das Festival schwärmen und mit einem finanziellen Beitrag die Weiterentwicklung unterstützen. Jazz&TheCity braucht Sie!
Sei ein F*riend und freu Dich auf…
Mitgliedsbeitrag p.a. € 150,-
U26 € 80,-
Sei ein F*an und freu Dich zusätzlich auf…
Mitgliedsbeitrag p.a. € 250,-
Sei ein F*reak und freu Dich darüber hinaus auf…
Mitgliedsbeitrag p.a. € 1.000,-
Senden sie uns eine E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen, der Adresse, Ihrer Telefonnummer sowie Ihrem gewünschten Paket an office@salzburg-altstadt.at.
Club-Bedingungen Jazz & The City des Tourismusverbandes Salzburger Altstadt, Münzgasse 1, 5020 Salzburg. Der Tourismusverband Salzburger Altstadt ist Betreiber des Jazz & The City Clubs; die Mitglieder bestehen aus Club-Mitgliedern und Club-Friends.
Die Mitgliedschaft im Jazz & The City Club als Club-Mitglied oder Club-Friend kommt mit Annahme des Mitgliedschaftsantrages (Folder, Internetformular) durch den Tourismusverband Salzburger Altstadt zu Stande. Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform zu erfolgen, es sei denn, dass der Tourismusverband Salzburger Altstadt z.B. durch ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Antrages zu erkennen gibt, dass der Tourismusverband Salzburger Altstadt den Antrag annimmt. Eine bloße Zugangsbestätigung stellt noch keine Auftragsannahme dar.
Der Mitgliedschaftszeitraum läuft je vom 01.10. bis 30.09. (Folgejahr) eines jeden Jahres. Die Mitgliedschaft wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen, wobei sich die Mitgliedschaft automatisch per 01.10.2019 um ein weiteres Jahr verlängert, sofern diese nicht unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Tourismusverband Salzburger Altstadt verpflichtet sich, Konsumenten vor Beginn dieser Kündigungsfrist auf diese Kündigungsmöglichkeit unter Hinweis der sonstigen Vertragsverlängerung hinzuweisen.
Die Mitgliedschaftsbeiträge sind jährlich im Vorhinein mit Rechnungslegung fällig; zahlbar binnen 7 Tagen. Preise verstehen sich inkl. Abgaben und Gebühren. Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisübersicht.
Die Club-Benefits ergeben sich aus der jeweils aktuellen Mitgliedschaftsbeschreibung für Club-Mitglieder oder Club-Friends.
Sofern im Rahmen eines Mitgliedschaftszeitraumes keine Jazz & The City Veranstaltungen stattfinden, werden die Mitgliedschaftsbeiträge für diesen Mitgliedschaftszeitraum zurückerstattet, wobei allerdings bereits für Jazz & The City verwendete Beträge anteilig davon in Abzug gebracht werden.
Schadenersatzansprüche des Jazz & The City-Mitglieds sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Tourismusverbandes Salzburger Altstadt beruhen. Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Vertragsabschluss
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsumenten die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Erklärung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Konsumenten den Unternehmer (Tourismusverband Salzburger Altstadt, Münzgasse 1, 5020 Salzburg, 0662 0662845453, office@salzburg-altstadt.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs bei Dienstleistungen. Tritt der Konsument im Falle der begonnenen Vertragserfüllung durch den Unternehmer von einem Dienstleistungsvertrag zurück, so ist der Unternehmer berechtigt dem Konsumenten einen, im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßigen und der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistung bis zum Rücktritt entsprechenden Betrag zu verrechnen.
Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.